racial profiling

Racial Profiling

…ist eine Straftat, die täglich an der Balduintreppe beobachtet werden kann.
Racial Profiling beschreibt die diskriminierende Verwendung von Zuschreibungen wie ethnische Zugehörigkeit, phänotypische Merkmale wie zB. Hautfarbe, nationale Herkunft u.a. als Grundlage für polizeiliche Identitätskontrollen und Durchsuchungen ohne konkretes Indiz. Betroffene sind Schwarze Menschen, People of Color, Rom*nija, Muslim*a und andere Angehörige sichtbarer Minderheiten.
Im Oktober 2012 entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind. Die Entscheidung des Gerichtes wird als richtungsweisend im Kampf gegen das so genannte „Racial Profiling“ gewertet – sie macht deutlich, dass Racial Profiling eine verfassungswidrige, rassistische Straftat ist. Die Polizei allerdings weigert sich beharrlich, Daten zu ihrem Kontrollverhalten zu veröffentlichen und Diskriminierungen in den eigenen Reihen unabhängig verfolgen zu lassen.

siehe auch:
www.grundrechte-kampagne.de/aktuelles/racial-profiling
www.isdonline.de/kampagne-stop-racial-profiling/